Jahresabschluss
Eine umfassende Betreuung unserer Mandanten bedeutet auch, dass wir individuelle Gestaltungsmöglichkeiten nutzen.
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung zur Anfertigung eines Jahresabschlusses sind wir Ihnen gerne behilflich und unterstützen Ihre Vorstellungen im Rahmen des Möglichen.
Wir arbeiten pünktlich, zuverlässig und beachten auch alle handelsrechtlichen Fristen für Sie. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die elektronische Übermittlung an den Bundesanzeiger.